Grundstück
Das Baugrundstück
Auswahl eines Grundstücks
Die Beschaffung eines geeigneten Grundstücks erfolgt normalerweise auf dem "freien" Markt über Zeitungsannoncen oder über Immobilienmakler. Anfragen bei Städten und Gemeinden sowie gemeinnützigen Institutionen können ebenso zum Ziel führen.
Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit
Grundstückseigentümer und -käufer sollten sich zunächst einmal bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen Eigenschaften und dem Stand der Erschließung tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden kann. Ein Grundstück ist bebaubar, bzw. auf dem Grundstück ist die Erstellung einer baulichen Anlage zulässig, wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubaren Flächen und über die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Ohne ausreichende benutzbare Erschließungsanlagen, die die Gebäude an den öffentlichen Straßenverkehr anschließen und die Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung sicherstellen, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung besteht nicht. Selbst wenn ein Grundstück baureif ist, wissen Sie damit in der Regel noch nicht, wie Sie tatsächlich bauen dürfen. Das Bauaufsichtsamt gibt zwar Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z. B. Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen und Stellplätzen und Baugrenzen, innerhalb derer ein Bauwerk zu errichten ist). Eine Bauvoranfrage kann Ihnen endgültige Klarheit darüber verschaffen, was baulich auf dem Grundstück im Detail verwirklicht werden kann.
Grundstückskauf
Bevor Sie sich endgültig für ein Grundstück entscheiden, sollten Sie es genauer kennen lernen. Eine wichtige Rolle spielt die Untergrundbeschaffenheit. Bei felsigem Grund oder hohem Grundwasserspiegelmüssen beispielsweise entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die auch die Baukosten erhöhen. Rechtmäßiger Eigentümer sind Sie, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist und die Eintragung des Grundstücks in das Grundbuch erfolgt ist.
Eintragung des Grundstücks in das Grundbuch
Für die Grundbucheintragung ist Voraussetzung, dass das Grundstück in seinen tatsächlichen Grenzen im Liegenschaftskataster flurstücksmäßig geführt wird. Sobald nur Teile eines bestehenden Flurstücks verkauft werden, ist das künftige Baugrundstück zunächst katastermäßig zu vermessen.
Vermessungen
Sind im Zusammenhang mit dem Kauf und der Bebauung eines Grundstücks Teilungsvermessungen, Grenzbegradigungen, Grenzvermessung oder die Erstellung eines Amtlichen Lageplanes erforderlich, wenden Sie sich mit Ihrem Auftrag an die Katasterbehörden oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden flächendeckend alle Liegenschaften (Grundstücke und Gebäude) dargestellt und beschrieben. Die dort geführten Geometrie- und Fachdaten bilden die Grundlage aller Planungs- und Bauvorhaben. Standardauszüge aus der Liegenschaftskarte in den Maßstäben 1 : 500 oder 1 : 1000 sowie Standardauszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentümer- und Flurstücksnachweis) erhalten.
Gebäudeeinmessungspflicht
Damit auf Dauer ein vollständiger Gebäudenachweis im Liegenschaftskataster vorgehalten werden kann, sind Eigentümer sowie Erbbauberechtigte gesetzlich dazu verpflichtet, neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude auf eigene Kosten von den Katasterämtern oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen zu lassen.
Nebenkosten
Beim Grundstückskauf kommen neben den reinen Grundstückskosten noch diverse Nebenkosten dazu.
Erschließungskosten:
Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen oder wird aufgrund der Teilung eines alten größeren Grundstücks in mehrere Bauplätze eine erneute Erschließung notwendig, so müssen diese Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Die Höhe der Kosten hängt von vielen Faktoren ab. (Straßenbaukosten, Kanalgebühren etc.) Aktuelle Berechnungswerte für die zu erwartenden Gebühren erhalten Sie vom Bauamt/Tiefbauamt der zuständigen Stadt/Gemeinde. Über Kosten für die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser erteilen die Versorgungsunternehmen.
Notarkosten: Die Notariats- und Grundbuchkosten betragen zwischen 1,0% und 1,5% des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer wird ebenfalls vom Kaufpreis berechnet. Es werden 5% der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt.
Sonstige Nebenkosten: Beim Grundstückskauf können weitere Nebenkosten wie Vermessungsgebühren, Maklerprovision, Gebühren für die Bearbeitung Ihres Bauantrages u. ä. anfallen.